Für die öffentliche Bestellung ist eine besondere Sachkunde nachzuweisen. Im Handwerk übernimmt das in der Regel die Innung. Weitere Voraussetzung ist eine gesicherte wirtschaftliche Situation um die Unabhängigkeit zu garantieren. Nachzuweisen sind ausserdem laufende Fortbildungen.
Aus meiner Sicht ist aber die Basis, das ein öffentlicher bestellter und vereidigter Sachverständiger aus der Praxis kommen muss, ein eigenes Unternehmen betreibt oder betrieben hat und in meinem Fall auch in der Handwerksrolle eingetragen ist.
Letzendlich muss ein beurteilter Aufwand fachlich fundiert und für den beauftragten Handwerker auch in maximaler Qualität durchführbar sein. Dem kann nur mit einer langjährigen Berufserfahrung Rechnung getragen werden.
Das sagt die KI dazu:
„Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (ö.b.u.v.) zeichnet sich durch seine besondere Qualifikation und Unabhängigkeit aus. Diese Anerkennung durch eine öffentliche Stelle (z.B. IHK oder Handwerkskammer) bietet Auftraggebern eine hohe Sicherheit bei der Beauftragung, da die Sachverständigen eine besondere Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen müssen“. 
Vor Gericht dienen die Gutachten als Maßstab, und werden in die Beurteilung einbezogen. Der Auftraggeber hat somit die Sicherheit ein fachlich fundiertes und gerichtfestes Gutachten erstellt zu bekommen.
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