Der Gesetzgeber lässt sich weiterhin Zeit und hat bislang eine Neuregelung einer verpflichtenden und gesetzlich geregelten Prüfung der Flüssiggasanlage versäumt.

Weiterhin ist also die Zuteilung der HU Plakette von der Prüforganisation (TÜV, Dekra, ect.) nicht von einer gültigen Gasprüfung nach G607 abhängig.

Es ist jedoch dringend zu empfehlen die Gasanlage regelmäßig prüfen zu lassen. Es geht eine nicht unerheblich Gefahr von so einer Anlage aus. Immer wieder kommt es zu verheerenden Brandereignissen aufgrund einer fehlerhaften Gasanlage. Es empfiehlt sich daher schon aus Eigeninteresse für sich und seiner Familie die Anlage von einem Fachmann begutachten zu lassen.

Viele Betreiber von Campingplätzen setzen für eine Stellplatzvermietung eine gültige Gasprüfung voraus.

So sollten sie bei Ihrem regelmäßigen Prüfungsintervall bleiben, zu ihrer und anderer Sicherheit.