Ein Sachverständigengutachten verursacht natürlich Kosten. Im ersten Moment will man natürlich nicht noch mehr Kosten verursachen. 

Es gibt aber mehrere gute Gründe ein Gutachten anfertigen zu lassen. 

Ein Gutachten wird beispielsweise bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung als Entscheidungsgrundlage genutzt und dient somit der Beweissicherung.

Neben den reinen Reparaturkosten werden eine eventuelle Wertminderung und ein Nutzungsausfall beziffert und der Fahrzeugwert festgestellt. Gerade bei älteren Fahrzeug besteht die Versicherung auf eine Fahrzeugbewertung. Wie die Reparaturkosten sollten sie gerade dies dem Sachverständigen Ihres Vertrauens überlassen, dieser berücksichtigt Ihre Interessen bestmöglichst.

Im Haftpflichtfall werden die Gutachterkosten von der gegnerischen Versicherung übernommen, nützen Sie Ihre Möglichkeiten. Selbst bei Teilschuld empfiehlt sich eine unabhängige Bewertung um bei der Schadensabwicklung nicht ins Hintertreffen zu kommen. 

Üblicherweise erstattet die Versicherung die Sachverständigenkosten direkt und sie haben mit der Abwicklung keine Arbeit. Die größtmögliche Erleichterung für Sie ist die Beauftragung eines Anwalts, der Gesetzgeber sieht diese Möglichkeit ausdrücklich vor um Sie auf Augenhöhe mit dem Versicherungssachbearbeiter zu heben. Auch diese Kosten werden übernommen und Sie können sicher sein das korrekt abgewickelt wird.

Manche Versicherer bieten Ihnen oft im ersten Anschreiben eine unkomplizierte Abwicklung um Ihnen die Arbeit zu erleichtern. Hinterfragen Sie wessen Interessen hier wohl verfolgt werden.

 

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